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Airbags und Gurtstraffer

Ungezündete Airbags stellen bei der Entsorgung ein rechtliches und technisches Problem dar. Aufgrund ihrer geringen Mengen Sprengstoff fallen sie unter das Sprengstoffgesetz und dürfen somit von Entsorgungsanlagen in der Regel nicht angenommen werden. VVG betreibt in Kooperation mit der AGR Herten eine Anlage am Standort des Sonderabfallzwischenlagers, die es ermöglicht, im kontinuierlichen Betrieb ungezündete Airbags zu zünden, um sie daraufhin dem Schrottkreislauf zuzuführen. Dies ermöglicht eine sichere und ökonomische Entsorgung von Airbags und Gurtstraffern.

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