Technische Dienstleistungen
Externe Abfallbeauftragung, Projektmanagement, Industriereinigung und Sonderabfallbewirtschaftung
Gemäß Abfallbeauftragtenverordnung sind viele produzierende Unternehmen und Anlagenbetreiber gesetzlich verpflichtet einen Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragter) zu stellen. Welche Unternehmen dieser Pflicht unterliegen ist im §2 der Abfallbeauftragtenverordnung nachzulesen.
Die Pflichten des Abfallbeauftragten bestehen neben grundlegenden Kenntnissen der Kreislaufwirtschaft aus der Überwachung sämtlicher abfallrechtlicher Dokumentationen sowie der Prüfung der bestehenden und zukünftigen Entsorgungswege auf formal- und genehmigungsrechtliche Plausibilität (Dokumentation nicht gefährlicher Abfälle, elektronisches Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle, Abfallverzeichnisverordnung, Auditierung der Entsorgungsanlage, jährliche Berichterstattung/Abfallbilanz, u.v.m). Darüber hinaus sieht die Abfallbeauftragtenverordnung eine beratende Funktion des Abfallbeauftragten insbesondere hinwirkend auf aktive Abfallvermeidung bzw. Abfallverwertung (Mängelbeseitigung, Mitarbeiterschulung, abfallarme Erzeugnisse, u.v.m).
Konkret nachzulesen sind die Aufgaben des Abfallbeauftragten im Abschnitt 2 der Abfallbeauftragtenverordnung, im §60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und dem §55 des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Neben Zuverlässigkeit und Fachkunde muss der Abfallbeauftragter entsprechende Berufserfahrung und die regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen nachweisen.
Unternehmen steht es frei, einen eigenen Mitarbeiter gemäß den Anforderungen zu schulen und als Abfallbeauftragten zu bestellen, oder sich eines externen Abfallbeauftragten zu bedienen.
VVG bietet diese Dienstleistung für Industriekunden an. Unsere in allen abfallrechtlichen Belangen qualifizierten Mitarbeiter erfüllen sämtliche Anforderungen an die zu bestellende Person. Ein unverbindlicher Beratungstermin ermöglicht es auf die jeweils unterschiedlichen Anforderungen des einzelnen Unternehmens im Detail einzugehen.